Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Tarifliche Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer benachteiligt jüngere Arbeitnehmer
Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 1 AGG dürfen Beschäftigte ua. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Das Bundesarbeitsgericht hat einer Klage stattgegeben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 –
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