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Arbeitsrecht: Deutsche Bank nicht BVV muss BU-Rente zahlen

Ein Fall aus der Kanzlei: einen Mandant hat einen Anwalt beauftragt, der die Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Nicht innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht hat. Das Oberlandesgericht Celle hat die Klage gegen den BVV abgewiesen. Rechtsanwalt von Boehn hat dann die Deutsche Bank vor dem Arbeitsgericht Hannover verklagt. Die Klage wurde ebenfalls abgewiesen. Auf die Berufung hin hat das Landesarbeitsgericht Hannover – 15 Sa 125/22 B – in einem Hinweis erklärt, dass es ebenfalls die Klage abweisen würde. Rechtsanwalt von Boehn hat dann noch einmal seine Rechtsauffassung dargelegt. In der mündlichen Verhandlung am 15. August 2022 hat dann das Landesarbeitsgericht sich für den falschen Hinweis entschuldigt und erklärt, es teile nunmehr die Auffassung von Rechtsanwalt von Boehn, dass die Deutsche Bank die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müsse. Das ergebe sich aus dem BetrAVG. Danach haftet der Arbeitgeber 30 Jahre lang neben dem Versorgungsträger.

Für die Praxis:

Versicherte, die von dem BVV keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Altersvorsorge erhalten, weil der Verein sich auf die Verjährung beruft, können ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen, der die betriebliche Altersvorsorge zugesagt hat. Ob eine solche Zusage erfolgt ist sollte am besten über Rechtsanwalt von Boehn geklärt werden. Der vermutet aber, dass es sich um eine Vielzahl von Versicherten handelt denen nachträglich dann doch zu ihrem Recht verholfen werden kann.