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Arbeitsrecht: LAG Hessen: IT-Persönlichkeitstest – kein Kündigungsgrund

KOLUMNE der Frankfurter Allgemeinen „MEIN URTEIL“: Reichen IT-Tests zur Persönlichkeit für Kündigungen?

Die Überschrift klingt spektakulär. Man das Urteil sucht, findet man es nicht veröffentlicht, jedenfalls nicht in Fachmedien. Es muss deshalb der Sachverhalt der Kolumne der Frankfurter Allgemeinen zugrunde gelegt werden: Eine Flugbegleiterin war durch ein IT-gestütztes Testverfahren gefallen. Der Test diente dazu, herauszufinden, ob bei einem Mitarbeiter die Gefahr eines sogenannten Innentäters bestehe. Er enthielt ca. 200 Fragen zur Selbsteinschätzung, die automatisiert ausgewertet wurden. Der Test attestierte der Flugbegleiterin das Potential zur Radikalisierung. Aus Sicht der Fluggesellschaft war sie damit ein Sicherheitsrisiko. Die Fluggesellschaft kündigte personenbedingt. Die Flugbegleiterin erhob Klage. Das LAG Frankfurt hat die Klage abgewiesen mangels Begründung. Denn die Fluggesellschaft hat über 2 Instanzen nicht erklärt, wie das IT-gestützte Testverfahren zu diesem Ergebnis gekommen war. Das LAG hat also nicht die Frage, ob eine Kündigung aufgrund eines IT-gestützten Testverfahrens ausgesprochen werden kann, entschieden sondern nur lapidar erklärt, dass der Vortrag der Fluggesellschaft unverständlich war.

Früher sprach die Welt von Fuzzylogik, heute von KI. Keiner weiß so genau, was dahinter steht. Wohl auch nicht die Personalabteilung, die entsprechende dass Programme einsetzen. Hinter jedem Programm stehen jedenfalls Menschen, die die Vorgaben machen. Die decken sich die Fangfragen aus. Welche Antwort lässt darauf schließen, ob bei einem Mitarbeiter die Gefahr eines sogenannten Innentäters besteht. Das Programm erleichtert nur die Auswertung. Primitiv! Das hat nichts mit Intelligenz zu tun, auch nicht mit KI, es findet nur ein Vergleich zwischen den Prämissen und den Antworten statt. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, die Antworten anzugeben, die auf auf einen Innentäter schließen lassen. Möglicherweise wäre das aber so peinlich gewesen, dass die Softwarefirma das nicht mitgeteilt hat. Die Banalität des Programms wäre aufgeflogen. Fluggesellschaft wäre augenfällig geworden, dass sie für irgend ein banales Programm viel Geld gezahlt hat.