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Arbeitsrecht: LArbG Kiel: Urlaubsgewährung trotz angeordneter Quarantäne

Das LArbG Kiel hat entschieden, dass eine Arbeitgeberin auch dann den beantragten Urlaub gewährt, wenn sich ihr Arbeitnehmer während des Urlaubs – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss.

§ 9 BUrlG ist nicht analog auf den Fall der Anordnung einer Quarantäne anzuwenden. Der Fall der Absonderungsanordnung unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist nicht mit der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs gleichzusetzen. Vorgaben für den Arbeitnehmer, wie er seinen Urlaub zu verbringen hat, gibt es nicht. Wie der Arbeitnehmer sich erholt, bleibt ihm überlassen. Unter Umständen wird er durch eine Absonderung überhaupt nicht in der Verwirklichung seines Urlaubszwecks beeinträchtigt.

Gericht/Institution: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Erscheinungsdatum: 21.03.2022
Entscheidungsdatum: 15.02.2022
Aktenzeichen: 1 Sa 208/21

Quelle: Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 1/2022 v. 21.03.2022