Haben Sie noch offene Gehaltszahlungen, Überstundenvergütungen oder Urlaubsabgeltungen? Viele Arbeitnehmer wiegen sich in Sicherheit und denken an die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Das ist oft ein teurer Irrtum.
In den meisten Arbeitsverträgen verstecken sich sogenannte Ausschlussfristen. Diese Klauseln sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche bereits nach wenigen Monaten ersatzlos untergehen, wenn Sie nicht aktiv werden.
Damit Sie Ihr Geld nicht verschenken, erkläre ich Ihnen hier, worauf Sie achten müssen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihre Fristen wahren.
1. Der Blick in den Arbeitsvertrag: Ist die Klausel überhaupt wirksam?
Bevor Sie in Panik geraten, sollten wir prüfen, ob die Klausel in Ihrem Vertrag überhaupt gültig ist. Viele Klauseln in älteren oder schlecht gemachten Verträgen sind unwirksam – zu Ihrem Glück.
Typische Fehler des Arbeitgebers (und damit Ihre Chance):
- Zu kurze Frist: In Formulararbeitsverträgen muss die Frist mindestens drei Monate betragen. Steht dort „binnen 4 Wochen“ oder „innerhalb eines Monats“, ist die Klausel meist unwirksam.
- Intransparenz: Wenn die Klausel versteckt ist oder die Rechtsfolgen (der Verfall des Anspruchs) nicht klar benannt sind, greift sie nicht.
- Einseitigkeit: Wenn nur Sie als Arbeitnehmer Fristen einhalten müssen, der Arbeitgeber aber nicht, ist das oft ein Indiz für Unwirksamkeit.
Mein Rat: Selbst wenn eine Frist auf den ersten Blick „abgelaufen“ aussieht, lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen. Oft ist noch nichts verloren.
2. Die erste Hürde: Außergerichtliche Geltendmachung
Ist die Klausel wirksam (meist „3 Monate ab Fälligkeit“), müssen Sie handeln. Die Uhr tickt ab dem Moment, wo der Anspruch fällig wird (meist mit der Gehaltsabrechnung).
So machen Sie es richtig:
- Schriftlich oder in Textform: Rufen Sie nicht nur an! Schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief. Die meisten modernen Verträge verlangen nur noch die „Textform“ (E-Mail reicht), ältere verlangen oft noch die „Schriftform“ (Brief mit Unterschrift). Gehen Sie auf Nummer sicher.
- Werden Sie konkret: Ein Satz wie „Ich möchte, dass wir über meine Überstunden reden“ reicht nicht. Eine wirksame Geltendmachung ist eine Leistungsaufforderung.
- Falsch: „Bitte prüfen Sie meine Abrechnung.“
- Richtig: „Ich fordere Sie auf, die 20 Überstunden aus dem Monat März in Höhe von 450,00 Euro brutto bis zum [Datum] auf mein Konto zu zahlen.“
- Zugang beweisen: Sie müssen im Zweifel beweisen, dass das Schreiben beim Arbeitgeber angekommen ist (z. B. Einschreiben oder Lesebestätigung bei E-Mail).
Achtung: Die „Verhandlungs-Falle“
Ein gefährlicher Irrtum ist, dass „nettes Reden“ die Frist stoppt. Für die erste Stufe der Ausschlussfrist gilt: Verhandlungen hemmen die Frist nicht! Wenn Sie drei Monate lang mit dem Chef diskutieren, ohne den Anspruch schriftlich geltend zu machen, ist das Geld weg.
3. Die zweite Hürde: Die Klagefrist
Viele Verträge enthalten eine zweistufige Ausschlussfrist. Das bedeutet:
- Sie fordern das Geld (Stufe 1).
- Der Arbeitgeber lehnt ab (oder schweigt).
- Jetzt läuft eine zweite Frist (meist weitere 3 Monate), in der Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen.
Verpassen Sie diese zweite Frist, hilft Ihnen auch das vorherige Anschreiben nicht mehr. Der Anspruch verfällt.
Gut zu wissen: Auf dieser zweiten Stufe (wenn es also schon um die Klage geht) führen echte Vergleichsverhandlungen tatsächlich dazu, dass die Zeit „angehalten“ (gehemmt) wird. Aber verlassen Sie sich darauf nicht ohne anwaltlichen Beistand.
Fazit: Vertrauen ist gut, Fristenkontrolle ist besser
Ausschlussfristen sind die schärfste Waffe im Arbeitsvertrag gegen Ihre Ansprüche. Sie dienen der Rechtssicherheit, werden aber oft zum Stolperstein für Arbeitnehmer.
Checkliste für Sie:
- Prüfen Sie sofort Ihren Arbeitsvertrag auf den Punkt „Ausschlussfristen“ oder „Verfallfristen“.
- Wenn Geld fehlt: Schreiben Sie sofort eine E-Mail, in der Sie den konkreten Betrag fordern.
- Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er ab? Warten Sie nicht ab – holen Sie sich rechtliche Hilfe, bevor die zweite Stufe abläuft.
Sie sind unsicher, ob Ihre Ansprüche bereits verfallen sind oder wie Sie ein Geltendmachungsschreiben formulieren sollen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihren Vertrag und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.
Service: Muster-Schreiben zur Fristwahrung
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, können Sie dieses Muster verwenden, um Ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Bitte passen Sie die Daten in den Klammern an Ihre Situation an.
Betreff: Geltendmachung von offenen Vergütungsansprüchen / Überstunden
Sehr geehrte Damen und Herren, (oder: Sehr geehrter Herr [Name] / Sehr geehrte Frau [Name]),
hiermit mache ich meine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend. Konkret geht es um folgende Positionen, die bisher nicht oder nicht vollständig abgerechnet und ausgezahlt wurden:
1. Offenes Gehalt für den Monat [Monat/Jahr]: Betrag: [Betrag] Euro brutto
2. Vergütung von Überstunden: Für den Zeitraum [Datum] bis [Datum] habe ich insgesamt [Anzahl] Überstunden geleistet, die bisher nicht vergütet wurden. Betrag: [Betrag] Euro brutto
3. Urlaubsabgeltung / Sonstige Zuschläge: [Hier ggf. weitere Ansprüche eintragen, z. B. Resturlaub von X Tagen] Betrag: [Betrag] Euro brutto
Ich fordere Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag in Höhe von [Gesamtsumme] Euro brutto bis spätestens zum
[Datum einfügen – ca. 10 bis 14 Tage Frist]
auf mein Ihnen bekanntes Gehaltskonto zu überweisen und eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
Sollte der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgen, werde ich die Ansprüche ohne weitere Ankündigung anwaltlich und ggf. gerichtlich durchsetzen lassen. Vorsorglich widerspreche ich etwaigen Ausschlussfristen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Wichtige Hinweise zur Nutzung dieses Musters:
Haftungsausschluss: Dieses Muster dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Im Zweifel, insbesondere bei komplexen Bonusregelungen oder Streit über den Grund der Forderung, sollten wir den Text gemeinsam formulieren.Klicken Sie auf „Weitere Informationen“, um zum Beitrag zu gelangen und Ihre Ansprüche zu sichern.
Zugangsnachweis: Senden Sie dieses Schreiben so, dass Sie den Zugang beweisen können.
Per Post: Am besten als Einwurfeinschreiben (der Postbote dokumentiert den Einwurf).
Per E-Mail: Fordern Sie eine Lesebestätigung an oder antworten Sie direkt auf eine vorangegangene E-Mail des Arbeitgebers. Im Idealfall setzen Sie das Schreiben zusätzlich per Post ab.
Brutto-Beträge: Im Arbeitsrecht operieren wir fast immer mit Brutto-Beträgen. Geben Sie daher Ihren Bruttolohn an, nicht das, was „netto“ auf dem Konto ankommt.