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Aufhebungsvertrag

(URL-Vorschlag: /arbeitsrecht/aufhebungsvertrag)

[H1] Aufhebungsvertrag: Unterschreiben Sie nicht Ihr eigenes Urteil.

Vorsicht vor der Sperrzeit-Falle beim Arbeitslosengeld.

Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Die Stimmung ist freundlich, das Angebot klingt fair („Wir trennen uns im Guten“). Seien Sie extrem misstrauisch. Ein Aufhebungsvertrag ist oft der Versuch, den Kündigungsschutz auszuhebeln und günstig davonzukommen.

[H2] Die Gefahren im Kleingedruckten

Wer vorschnell unterschreibt, riskiert eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit wertet die Unterschrift oft als „freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes“.

Ich prüfe und verhandle für Sie:

  • Sperrzeit-Vermeidung: Wir formulieren den Vertrag so, dass wichtige Gründe vorliegen, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu minimieren.
  • Abfindungshöhe: Ohne das Risiko eines Prozesses ist der Arbeitgeber oft bereit, tiefer in die Tasche zu greifen – wenn man richtig verhandelt.
  • Urlaubsabgeltung & Freistellung: Wir klären, ob Sie sofort freigestellt werden und was mit Resturlaub und Überstunden passiert.

Mein Rat: Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause. Unterschreiben Sie nichts vor Ort. Rufen Sie mich an.

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