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Aus der Kanzlei: Proconcept AG alias LV-Doktor auf Rückzahlung von Provisionen verklagt.

Nachdem der BGH das Abtretungsmodell der Die Proconcept alias LV-Doktor, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, wegen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz für nichtig erklärt hat, soll nun auch überprüft werden, ob der danach übliche Prozeßbetreuungsvertrag gegen das Dienstleistungsgesetz verstößt. Dann wären die 40 % Betreuungsvergütung zu Unrecht erlangt. Die Klage zielt auf Rückzahlung der Betreuungsvergütung.

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