Aus der Kanzlei: Arbeitsgericht Hannover bestimmt Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren gegen Grundfos GmbH

Die Mandantin wurde von Grundfos GmbH, einem global Player auf dem Gebiet der Wassertechnik, nach mehr als 30 Beschäftigungsjahren aus betrieblichen Gründen gekündigt. Die Abfindung des Unternehmens, das nach eigener Darstellung den Mitarbeiter in den Mittelpunkt seiner Unternehmensphilosophie stellt, ist beschämend gering. Während die gesetzliche Regelabfindung nach §§ 9, 10 KSchG 15 Monatsgehälter beträgt, sieht der Sozialplan 10 Gehälter vor.

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