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Aus der Kanzlei: Arzthaftung Versicherung des Friederikenstift – AXA – zahlt nicht: Vorpfändung des Kontos des Friderikenstift vorgenommen

Es ist schon das zweite Mal: Bereits in der Vergangenheit mußten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zum Sachverhalt: Die Mandantin wurde im Friederikenstift mit einem schweren Hirnschaden entbunden. Der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Friederikenstifts verteidigte sich damit, daß eine Infektion unter der Geburt stattgefunden hatte. Das wurde vom Landgericht nach jahrelanger Beweisaufnahme in den Bereich der Fabel verwiesen. Nach einer Schwerstgeburt wurde das Kind in einem Wärmebettchen sich selbst überlassen. Als die Überführung in das Kinderkrankenhaus auf der Bult stattgefunden hatte war es zu spät. Das Kind erlitt einen Microzephalus, es kann nicht gehen sitzen nicht sprechen, ist geistig behindert, spastisch und epileptisch.

Trotz dieser Vorgeschichte und positivem Grundurteil muß jedes Jahr um die Höhe der Renten gerichtlich gestritten werden. Freiwillig zahlt die AXA nicht einen Cent. Aber auch auf rechtskräftige Urteile wird nicht immer pünktlich gezahlt. Häufig wurde der Bitte der AXA entsprochen und nicht vollstreckt.

Jetzt hat die AXA gegen ein rechtskräftiges Versäumnisurteil Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung mit der Begründung beantragt, eine e-Mail sei erst nach einem Monat eingegangen. Da ist dem Unterzeichner der Kragen geplatzt und es wurde eine Vorpfändung ausgebracht. Resultat: Außer einem freundlichen Anruf nichts.