Aus der Kanzlei: Landgericht Hannover: Friedrikenstift und kein Ende
Irgendwie hat das Friederikenstift den Arzthaftungssenat des OLG Celle falsch verstanden. Der hatte gemeint, daß die Betreuungskosten für ein durch Geburt im Friederikenstift geistig und körperlich behindertes Kind, das zudem spastisch und epileptisch ist, feststünden aufgrund dreier Gutachten. Dem entsprechend wurden 5.121,91 EURO Betreuungskosten gerichtlich geltend gemacht. Das Friederikenstift hält demgegenüber 970,66 EURO für angemessen. Davon müßten noch 728 EURO Pflegegeld abgesetzt werden. Dafür kann kein Mensch mit der Pflegestufe 3 gepflegt werden.
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