Aus der Kanzlei: Nächster Arzthaftungsfall gegen das Friederikenstift in Hannover wegen fehlgeschlagener Brustrekonstruktion nach Entfernung eines Mammakarzinom
Die Klägerin ist seit der Operation im Friederikenstift erwerbsunfähig. Sie hat das Friederikenstift auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sie meint, sie sei nicht ausreichend über die möglichen Komplikationen der damals noch neuen Rekonstruktionsmethode hingewiesen worden. Das Friederikenstift hatte ihr einen „Aufklärungsbogen für einen Brustimplantatwechsel nach einer früher durchgeführten operativen Brustvergrößerung (Augmentationsplastik)“ vorgelegt.
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