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Aus der Kanzlei: Oberlandesgericht Celle:Tierarzthaftung wegen fehlerhafter Befundung von Röntgenaufnahmen eines Pferdes

Der Kläger hatte eine auf Pferde spezialisierte Gemeinschaftspraxis aus Großmoor im Landkreis Celle auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Befundung der Röntgenaufnahmen seines Pferdes auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Landgericht Lüneburg hatte der Klage nach Beweisaufnahme dem Grunde nach stattgegeben. Auf die Berufung der Gemeinschaftspraxis aus Großmoor wurde die Sache vor dem Präsidentensenat des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Einen Vergleich lehnten die beklagten Tierärzte nach intensiver Verhandlung ab. Sie sahen den Senat hinter sich, der die Auffassung vertrat, daß wegen der möglicherweise sehr weitreichenden Haftung besser kein Anspruch gegeben ist. Nach Ablehnung des Vergleichs will der Senat die Sache nachberaten.

Trifft die Ansicht des OLG Celle zu, dann hat der Pferdebesitzer keinen Schutz vor fehlerhafter Begutachtung, die jeder Aufzüchtet von Reitpferden oder Hengsten vornehmen läßt um nicht nutzlose Ausbildung für ein junges Pferd aufzuwenden.

Ein solches Urteil hätte weitreichende Konsequenzen. So wäre zwar der Käufer bei einer Ankaufsuntersuchung geschützt, nicht aber der Käufer, der ein mangelhaftes Pferd verkauft und sich einem großen Haftungsrisiko trägt.

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