- Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken: Wirksamkeit einer Entgeltklausel im Preisaushang über ein „Bearbeitungsentgelt für Privatkredite“
Orientierungssatz
- 1. Das Verlangen einer „Bearbeitungsgebühr für Privatkredite“ von 2% des ursprünglichen Kreditbetrags, mindestens jedoch 100 EUR, aufgrund eines im Internet veröffentlichten Preisaushangs einer Bank ist im Bankverkehr mit Verbrauchern wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.(Rn.9)
- 2. Die in Rede stehende Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, denn sie beinhaltet keine vertragliche Hauptleistungspflicht, sondern eine der Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.Beschluß v. 13. Oktober 2011
Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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