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BEM & Krankheitsbedingte Kündigung

(URL-Vorschlag: /arbeitsrecht/bem-krankheit)

Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Krankheit schützt vor Kündigung nicht? Doch – wenn man es richtig macht.

Viele Arbeitnehmer glauben, während einer Krankschreibung seien sie unkündbar. Das ist ein Irrtum. Aber: Die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sind extrem hoch. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Sie auch in Zukunft dauerhaft fehlen werden (negative Gesundheitsprognose).

Das BEM-Verfahren: Falle oder Chance?

Bevor gekündigt werden darf, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Hier passieren die meisten Fehler. Arbeitgeber nutzen das BEM oft, um Daten zu sammeln, die später gegen Sie verwendet werden, um die Kündigung zu begründen.

Meine Strategie:

  • Niemals alleine ins BEM: Ich bereite Sie vor oder begleite Sie.
  • Verfahrensfehler nutzen: Hat der Arbeitgeber das BEM fehlerhaft durchgeführt (was fast immer der Fall ist), ist eine darauf folgende Kündigung meist unwirksam.
  • Leidensgerechter Arbeitsplatz: Wir prüfen, ob Ihr Arbeitsplatz angepasst werden muss, damit Sie bleiben können.

Lassen Sie sich nicht aus dem Job drängen, nur weil Sie krank waren.

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