Die Top 7 Gründe für Berufsunfähigkeitsversicherung Ablehnung
- Verstoß gegen die Anzeigepflicht (§ 19 VVG)
Das ist der häufigste Grund für Ablehnung. Sie müssen bei Vertragsabschluss ALLE Ihre Erkrankungen und Symptome angeben – auch alte, scheinbar unbedeutende.
Beispiel: Sie hatten vor 10 Jahren Rückenschmerzen. Die Versicherung erfährt davon und lehnt später ab, wenn Sie wegen Rückenproblemen berufsunfähig werden. Rechtlich können sie den Vertrag anfechten.
Was Sie tun können: Ein Rechtsanwalt prüft, ob die Anfechtung berechtigt ist. In vielen Fällen muss die Versicherung beweisen, dass Sie bewusst gelogen haben.
2. Abstrakte Tätigkeitsdefinition vs. Konkrete Tätigkeit
Die Versicherung nutzt eine „abstrakte“ Definition: Sie sind berufsunfähig, wenn Sie EGAL WELCHE Arbeit nicht tun können. Das ist sehr streng.
Ihr Fall: Sie sind Zahnarzt und können nicht mehr stehen. Die Versicherung lehnt ab, weil Sie als Berater arbeiten könnten.
Was Sie tun können: Überprüfen Sie Ihren Vertrag auf die Tätigkeitsdefinition. Mit der „konkreten Definition“ gewinnen Sie häufig.
3. Fehlende ärztliche Dokumentation
Sie sagen: „Ich bin berufsunfähig wegen Depressionen.“ Die Versicherung sagt: „Der Arzt bestätigt das nicht ausreichend.“
Psychische Erkrankungen sind bei Versicherern besonders kritisch. Sie verlangen detaillierte Dokumentation: Diagnose, Medikation, Therapie, Prognose.
Was Sie tun können: Lassen Sie einen Psychiater einen ausführlichen Bericht schreiben. Ein Spezialist ist überzeugender als ein Hausarzt.
4. Zu kurze Rentenbezugsdauer oder falsche Diagnose-Wartezeit
Ihre Police hat eine „Karenzzeit“ von 6 Monaten – Sie sind aber erst nach 4 Monaten berufsunfähig. Die Versicherung lehnt ab, weil die Bedingung nicht erfüllt ist.
Oder: Sie beantragen die Rente nach 12 Monaten Berufsunfähigkeit, aber Ihr Vertrag verlangt eine ständige Unfähigkeit über 3 Jahre.
Was Sie tun können: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Wartezeiten und Bedingungen. Wenn die Versicherung zu Unrecht ablehnt, können Sie klagen.
5. Versicherung zweifelt Berufsunfähigkeit an
Die Versicherung schickt einen „Leistungsprüfer“ – oft ein Arzt, der Sie untersucht. Er kommt zu anderem Ergebnis als Ihr Arzt.
Das Problem: Versicherer beschäftigen Ärzte, die Geld verdienen, wenn weniger Ansprüche bezahlt werden. Das ist ein Interessenskonflikt.
Was Sie tun können: Fordern Sie ein unabhängiges ärztliches Gutachten ein. Lassen Sie Ihren Arzt zum Gutachten des Versicherers Stellung nehmen.
6. Versicherung behauptet Vorerkrankung (Ausschlussklausel)
„Sie hatten diese Erkrankung VOR Vertragsabschluss. Daher zahlen wir nicht.“ Versicherer nutzen dies oft, um Ansprüche zu vermeiden.
Was Sie tun können: Zeigen Sie, dass die Erkrankung neu oder schlimmer geworden ist. Das ist oft ein Fall für Gericht.
7. Verzögerung und Kommunikationsfehler
Die Versicherung antwortet nicht auf Ihre Anfragen. Sie ignoriert Ihre Unterlagen. Monate vergehen ohne Rückmeldung.
Das ist nicht immer ein Grund zur Ablehnung – aber die Versicherung verliert oft, weil sie ihre Pflicht verletzt hat (§ 37 VVG: Ansprüche sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen).
Was Sie tun können: Dokumentieren Sie ALLES. Schreiben Sie die Versicherung per Einschreiben an. Setzen Sie Fristen. „Bis 30.12. brauche ich Rückmeldung, sonst leite ich rechtliche Schritte ein.“
Wann Sie einen Rechtsanwalt brauchen
Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, wenn:
- Der Grund für Ablehnung unklar ist
- – Die Versicherung widerspricht Ihrem Arzt
- – Sie unsicher sind, ob die Ablehnung rechtlich erlaubt ist
- – Die Versicherung zu lange wartet oder nicht antwortet
Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kann oft klären, ob die Ablehnung berechtigt war. In vielen Fällen zahlt die Versicherung dann doch – oder Sie gewinnen vor Gericht.
Unser Team bei von Boehn Rechtsanwälte hilft Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos in der Erstberatung.
Kontaktieren Sie uns noch heute – Ihre BU-Rente ist zu wichtig, um sie ohne Kampf aufzugeben.