Autor: Rechtsanwalt von Boehn
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Schlagwörter: Die von einem deklaratorischen Anerkenntnis aus, und spezialisieren dich auf die Rechtsprechung des BGH, KH-Versicherer
Wenn der Haftpflichtversicherer nach einem Unfall zunächst die Regulierung zusagt, später aber Zahlungen einstellt oder neue Einwände vorbringt, stehen Mandanten oft vor einem Rätsel. „Die Versicherung hat doch am Anfang alles akzeptiert – wieso muss ich jetzt plötzlich wieder Beweise liefern?“
Rechtsanwalt Bernhard von Boehn ordnet die Situation rechtlich ein: Die Antwort liegt oft in der Rechtsnatur der damaligen Zusage. Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich dabei häufig um ein sogenanntes deklaratorisches Anerkenntnis. Im Folgenden erklärt Rechtsanwalt von Boehn, was das bedeutet und wie er dieses Instrument nutzt, um Ihre Position im Prozess zu verbessern.
1. Was ist ein „deklaratorisches Anerkenntnis“?
Juristisch gesehen ist die Regulierungszusage oder Erklärung eines Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten in der Regel kein neues, eigenständiges Schuldversprechen (konstitutiv), sondern ein deklaratorisches (auch: kausales) Schuldanerkenntnis.
Rechtsanwalt von Boehn erläutert den Zweck: „Es handelt sich um einen Vertrag, mit dem ein bereits bestehendes Schuldverhältnis – also der Haftpflichtanspruch aus dem Unfall – dem Streit oder der Ungewissheit entzogen wird.“. Der Versicherer bestätigt damit bindend: Der Anspruch besteht.
2. Der „Joker“ für den Mandanten: Die Beweislast
Der entscheidende Vorteil für Sie als Geschädigten liegt in der Prozessführung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH wirkt ein solches Anerkenntnis wie ein „Zeugnis des Gläubigers gegen sich selbst“.
Rechtsanwalt von Boehn weist auf die konkreten Folgen für die Beweislast hin:
- Befreiung von der Beweislast: Der Erklärungsempfänger (Sie als Geschädigter) ist zunächst von den üblichen strengen Beweisanforderungen befreit.
- Umkehr der Last: Die Beweislast trifft erst wieder Sie, wenn es dem Versicherer gelingt, den vollen Nachweis der Unrichtigkeit dessen zu führen, was er zuvor anerkannt hat.
- Verbesserte Beweislage: Selbst wenn keine vollständige Umkehr eintritt, verbessert das Anerkenntnis die Beweislage des Gläubigers im Prozess erheblich.
Dies gilt auch im Versicherungsrecht: Ein deklaratorisches Anerkenntnis kann dazu führen, dass Sie als Geschädigter Ihre Kausalitätsbehauptung nicht mehr voll beweisen müssen, solange der Versicherer das Gegenteil nicht beweist.
3. Welche Einwände verliert der Versicherer?
Der BGH qualifiziert die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers als Anerkenntnis im Namen des Versicherungsnehmers. Die wichtigste Konsequenz für die anwaltliche Strategie von Rechtsanwalt von Boehn: Der Versicherer kann sich später nicht mehr auf Einwendungen berufen, die ihm bei Abgabe des Anerkenntnisses bereits bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnen musste.
Typischerweise sind damit Einwände zum Haftungsgrund – wie etwa eine fehlende Deckung oder bestimmte Haftungsbeschränkungen – ausgeschlossen, wenn diese zum Zeitpunkt der Zusage erkennbar waren.
4. Der Teufel steckt im Detail: Was genau wurde anerkannt?
Für die praktische Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist entscheidend, wie weit das damalige Anerkenntnis reicht. Rechtsanwalt von Boehn unterscheidet in der Praxis zwei Szenarien:
Szenario A: Das umfassende Anerkenntnis
Wurde die Regulierungszusage so formuliert, dass sie eindeutig auch die unfallbedingten Dauerfolgen umfasst (z. B. durch explizites Akzeptieren von Dauerschäden)? Dann wirkt dies als „Zeugnis gegen sich selbst“. In diesem Fall sind Sie hinsichtlich der unfallbedingten Beeinträchtigungen von der vollen Beweislast befreit. Der Versicherer trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Ihre heutigen Beschwerden nicht mehr unfallbedingt sind.
Szenario B: Das Anerkenntnis „dem Grunde nach“
Beschränkt sich das Schreiben der Versicherung inhaltlich nur auf die Haftung für das Unfallereignis an sich, ohne konkrete Spätfolgen zu erwähnen? Dann bleibt es oft bei der allgemeinen Beweislast. Das bedeutet: Sie müssen als Kläger weiterhin beweisen, dass die heute geltend gemachten Dauerbeeinträchtigungen ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sind.
5. Fazit von Rechtsanwalt von Boehn: Jedes Wort zählt
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den KH-Versicherer hängen oft an der juristischen Auslegung des ersten Anerkenntnisschreibens nach §§ 133, 157 BGB.
„Umfang und Reichweite dieses Schreibens bestimmen, welche Beweislast sich der Versicherer selbst auferlegt hat“, so Rechtsanwalt von Boehn. Ergibt die anwaltliche Prüfung, dass der Versicherer Ihre Schäden bereits umfassend bestätigt hat, muss er im Prozess substantiiert darlegen, warum dies heute nicht mehr gelten soll.
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Rechtsanwalt von Boehn prüft für Sie den Schriftverkehr auf deklaratorische Anerkenntnisse und setzt Ihre Rechte unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung durch.