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BGH macht Schluss mit überzogenen Anforderungen: Ein Sieg für Unfallopfer beim Haushaltsführungsschaden

Ein wegweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Schwerverletzten massiv. Wer nach einem Unfall seinen Haushalt nicht mehr führen kann, scheiterte vor Gericht oft an bürokratischen Hürden. Der VI. Zivilsenat hat nun klargestellt: Gerichte dürfen keine unmöglichen Detaillierungsgrade verlangen.

Von Rechtsanwalt Bernhard von Boehn, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Nach einem schweren Verkehrsunfall kämpfen Opfer oft an zwei Fronten: gegen die körperlichen Folgen und gegen die gegnerische Versicherung. Besonders beim sogenannten Haushaltsführungsschaden und dem vermehrten Bedarf versuchen Versicherer – und leider oft auch Instanzgerichte – Ansprüche abzuwehren, indem sie behaupten, der Vortrag des Geschädigten sei „nicht substantiiert genug“.

Der BGH hat diesem Vorgehen nun mit dem Beschluss vom 14. Oktober 2025 (Az. VI ZR 24/25) einen Riegel vorgeschoben.

Der Fall: OLG Hamm wies Klage als „zu vage“ ab

Im zugrundeliegenden Fall (Vorinstanz OLG Hamm) ging es um eine Klägerin, die nach einem Verkehrsunfall schwer verletzt war. Sie forderte Schadensersatz, weil sie ihren Haushalt nicht mehr wie früher führen konnte und Hilfe bei der Körperpflege benötigte.

Das Oberlandesgericht Hamm wies ihre Ansprüche weitgehend ab. Die Begründung ist uns aus der täglichen Praxis leider nur allzu bekannt: Die Klägerin habe nicht genau genug dargelegt, welche Tätigkeit sie zu welcher Uhrzeit früher gemacht habe und warum sie diese jetzt nicht mehr tun könne. Das Gericht ignorierte dabei sogar Beweisangebote, wie etwa die Vernehmung des Ehemannes, mit dem Argument, der Vortrag sei ja schon „unschlüssig“.

Die Entscheidung des BGH: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und fand deutliche Worte. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass das OLG die Anforderungen an die sogenannte Substantiierungspflicht offenkundig überspannt hat.

Das bedeutet im Klartext:

• Keine Perfektion nötig: Ein Unfallopfer muss nicht minuziös jede Sekunde seines Tagesablaufs vor und nach dem Unfall protokollieren, um Ansprüche geltend zu machen.

• Beweise müssen erhoben werden: Wenn ein Geschädigter einen „in sich schlüssigen“ Sachverhalt vorträgt, muss das Gericht den angebotenen Zeugen (hier den Ehemann) hören. Es darf die Beweisaufnahme nicht mit dem Argument verweigern, der Vortrag sei zu dünn.

• Verletzung von Grundrechten: Der BGH sah in dem Vorgehen des OLG Hamm eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör). Das Gericht hatte den Kern des Klägervortrags schlicht ignoriert oder zerredet.

Was dieses Urteil für Sie bedeutet

Für meine Mandanten ist dieser Beschluss Gold wert. Er ist eine scharfe Waffe gegen die Verzögerungstaktik von Versicherern.

In der Praxis bedeutet dies:

• Erleichterte Darlegung: Wir können Haushaltsführungsschäden nun wieder mit realistischen Schilderungen geltend machen, ohne dass Gerichte diese pauschal als „unsubstantiiert“ abtun dürfen.

• Schutz vor Willkür: Gerichte können sich nicht mehr so einfach vor der Arbeit drücken, Zeugen zu vernehmen.

• Existenzsicherung: Gerade bei schweren Personenschäden geht es um viel Geld für die tägliche Versorgung. Der BGH bestätigt, dass der Zugang zu diesem Recht nicht durch formalistische Hürden versperrt werden darf.

Fazit: Den Knoten durchschlagen

Dieser Beschluss bestätigt erneut meinen Ansatz: Bei schweren Personenschäden darf man sich nicht von den ersten Ablehnungen der Versicherer oder negativen Hinweisen eines Gerichts entmutigen lassen. Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben und notfalls bis zum BGH zu gehen.

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