Die psychisch vermittelte Körperverletzung in der Haftungsdogmatik – Analyse des Urteils BGH VI ZR 58/21
Das Urteil des VI. Zivilsenats vom 26.07.2022 präzisiert die Anforderungen an die Feststellung einer Primärverletzung im Sinne der § 823 Abs. 1 BGB und § 7 Abs. 1 StVG. Es wendet sich gegen eine verkürzte Kausalitätsprüfung der Instanzgerichte bei psychosomatischen Beschwerdebildern.