Arbeitsrecht für Organe: Sonderkündigungsschutz für Fremdgeschäftsführer
Grundsätzlich kam nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte Organvertretern kein Schutz nach dem allgemeinen Kündigungsrecht und dem Sonderkündigungsschutz zu. Nach der Danosa-Rechtsprechung des EuGH wird zukünftig einen Sonderkündigungsschutz und auch andere Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten, die auf der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben beruhen. Dabei hat der EuGH zur Frage der Anwendbarkeit der EU- Mutterschutzrichtlinie auf eine Organvertreterin herausgestellt, daß…