Arbeitsrecht für Organe: Sonderkündigungsschutz für Fremdgeschäftsführer

Grundsätzlich kam nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte Organvertretern kein Schutz nach dem allgemeinen Kündigungsrecht und dem Sonderkündigungsschutz zu. Nach der Danosa-Rechtsprechung des EuGH wird zukünftig einen Sonderkündigungsschutz und auch andere Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten, die auf der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben beruhen. Dabei hat der EuGH zur Frage der Anwendbarkeit der EU- Mutterschutzrichtlinie auf eine Organvertreterin herausgestellt, daß das Bestehen einer Organstellung und der Dienstvertrag nach nationalem Recht  für die europarechtliche Bewertung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses grundsätzlich unbeachtlich.

Haben Sie einen Personenschaden erlitten?

Seit über 40 Jahren vertreten wir Mandanten bei Personenschäden – kompetent, engagiert und mit höchster Durchsetzungskraft. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenfrei und unverbindlich von unseren Spezialisten prüfen.

Oder schreiben Sie uns direkt: info@von-boehn.de

Ähnliche Beiträge