Arbeitsrecht: ArbG Braunschweig:VW-Dieselaffäre: Kündigung des ehemaligen Leiters der Dieselmotorenentwicklung unwirksam
Das ArbG Braunschweig hat entschieden, dass die Kündigung des ehemaligen Hauptabteilungsleiters und Leiters Dieselmotorenentwicklung durch die Volkswagen AG, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erfolgt war, unwirksam ist. In dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters und Leiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG wurde die mündliche Verhandlung vom 16.12.2019 am 10.02.2020 vor dem ArbG Braunschweig fortgesetzt. Während…