Entschädigung: BSG: Staatliche Entschädigung für Verzögerung eines Gerichtsverfahrens durch kranken Richter
Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Das hat das BSG am 24.03.2022 entschieden.
Das Bundessozialgericht hat dem Kläger deshalb weitere 300 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Landessozialgericht als Vorinstanz hatte drei Monate der krankheitsbedingten Verzögerung pauschal als Fall höherer Gewalt angesehen und insoweit eine Entschädigung abgelehnt. Aufgrund des von ihm erstrebten Revisionsurteils erhält der Kläger jetzt insgesamt 2800 Euro Entschädigung für seinen immateriellen Schaden.
| Gericht/Institution: | BSG |
| Erscheinungsdatum: | 25.03.2022 |
| Entscheidungsdatum: | 24.03.2022 |
| Aktenzeichen: | B 10 ÜG 2/20 R |
Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 9/2022 v. 24.03.2022
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