„Ewiges Rücktrittsrecht“ und „Junge“ Rechtsschutzversicherung

Übrigens: Sie müssen nicht langjährig rechtsschutzversichert sein. Deckungsschutz besteht, wenn die Rechtsschutzversicherung nur 3 Monate vor Ablehnung der Ansprüche durch den Lebensversicherer oder Zurückweisung des Widerspruchs nach § 5 a VVG aF bestand. Rufen Sie Rechtsanwalt von Boehn an, wenn Sie Fragen dazu haben.

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