Arbeitsrecht: Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 AZR 553/10 –
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