Die Kosten einer Erstberatung bedürfen einer individuellen Vereinbarung, belaufen sich aber auf höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte nach einer Erstberatung weitere Tätigkeit durch Rechtsanwalt von Boehn erfolgen, wird diese Gebühr angerechnet.
Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
T: 0511 30 03 78 00
T: 05136 8866-0