Kündigung erhalten? Wir holen das Maximum heraus.
Die 3-Wochen-Frist läuft. Handeln Sie sofort.
Eine Kündigung ist ein Schock. Doch oft ist sie rechtlich angreifbar. Arbeitgeber machen Formfehler, missachten Sozialauswahl oder Kündigungsfristen. Wenn Sie jetzt den Kopf in den Sand stecken, verlieren Sie bares Geld.
Kündigungsschutzklage: Ihr Hebel für die Abfindung
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung – man muss ihn sich erkämpfen. Die Kündigungsschutzklage ist unser Druckmittel. Mein Ziel ist klar: Entweder wir retten Ihren Arbeitsplatz, oder wir verhandeln eine Abfindung, die den Verlust des Jobs wirklich kompensiert.
Ich kämpfe für:
- Hohe Abfindungsfaktoren: Wir geben uns nicht mit dem Standard (0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr) zufrieden, wenn die Kündigung wackelig ist.
- Freistellung: ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden
- Sprinter-Klauseln: Damit Sie früher aussteigen können, wenn Sie einen neuen Job haben – bei voller Bezahlung.
- Sauberes Zeugnis: Eine Note 1 oder 2 im Arbeitszeugnis ist verhandelbar und entscheidend für Ihre Zukunft.
- Überstundenabgeltung: strategisch wichtig die schwache Position des Arbeitgebers offensiv für die Durchsetzung der Überstunden zu nutzen.
Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung, um Klage einzureichen. Danach wird selbst die rechtswidrigste Kündigung wirksam.
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