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Lebensversicherung – Rückkaufswertklauseln unwirksam: Allianz, SIGNAL IDUNA, ERGO, Generali und Deutscher Ring

Der Bundesgerichtshof hat am 19. Dezember 2012 auf eine Klage gegen den Versicherer SIGNAL IDUNA wie schon am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober gegen Generali und am 14. November gegen ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 SignalIduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring).

Nun steht fest, daß auch die Klauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 unwirksam sind. Die Beschwerde der Allianz gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) hat sie zurückgenommen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des OLG für rechtskräftig erklärt (Beschluss v. 12.12.2012, IV ZR 175/11).

Eine Vielzahl von Versicherungen leistet nun Nachzahlungen. Beispiele nennt die Verbraucherzentrale Hamburg (http://www.vzhh.de/versicherungen/259467/jetzt-fliesst-das-geld.aspx):

Nürnberger, Skandia, PB Versicherung, Debeka, Aachen Münchener, Öffentliche Versicherung Braunschweig, Gothaer, Allianz, Nürnberger, ergo, R+V Lebensversicherung, Sparkassen-Versicherung, Alte Leipziger, Volkswohlbund, Zurich Versicherung, HDI, Deutsche Ring, Skandia 

 

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