Meine Mandantin erlitt am 28. April 2014 in dem Fitneßstudio der Lifestyl and Sports einen Unfall auf einem Laufband und wurde dabei verletzt.
Zu diesem hatte seine Mandantin keine ordnungsgemäße Einweisung erhalten. Infolgedessen war seiner Mandantin unbekannt, daß es einen Sicherungsclip gibt, welcher das Laufband bei unregelmäßigen Schrittfolgen stoppt. So lief das Laufband weiter, als es von seiner Mandantin benutzt wurde, trotzdem es zu einer unregelmäßigen Schrittfolge kam.
Dadurch stürzte seine Mandantin seitlich mit dem Kopf auf die Laufbandkante. Infolgedessen wurde seine Mandantin erheblich verletzt. Wäre sie im Zuge der Einweisung in das Laufband auf die Existenz der automatischen Stoppvorrichtung und darauf, wie man diese benutzte, aufmerksam gemacht worden, wäre es nicht zum Sturz gekommen.
Auch der Versuch meiner Mandantin, das Laufband zu stoppen, scheiterte. Nach Angaben der Mandantin funktionierte der Stoppknopf nicht.
Die mangelhafte Einweisung erfolgte durch Herrn Christian Schneider. Herr Schneider zog es vor, die Einweisung nicht am Laufband selbst zu erteilen.
An dem Laufband selbst war keine Gebrauchsanweisung aufgedruckt. Auch lag dem Laufband keine Gebrauchsanweisung bei.
Seine Mandantin erlitt ein HWS-Trauma, eine Schädelprellung sowie eine Platzwunde am rechten Auge. Sie erlitt auch mehrere Schürfwunden, wurde nach dem Unfall mit dem Rettungswagen abtransportiert und wird Narben davontragen. Meine Mandantin war seit dem Unfall bis 11. Juli 2014 krankgeschrieben.