Zum Inhalt springen

Pflege durch Angehörige:

Warum Sie der Versicherung Tausende Euro schenken, wenn Sie falsch abrechnen

Wenn Sie nach einem schweren Unfall auf Hilfe angewiesen sind, springen oft die Menschen ein, die Ihnen am nächsten stehen: Ehepartner, Eltern oder Kinder. Das ist menschlich selbstverständlich – rechtlich ist es jedoch eine Goldgrube für Versicherer, wenn Sie nicht aufpassen.

Viele Geschädigte (und leider auch viele Anwälte) akzeptieren vorschnell pauschale Abfindungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Das ist ein teurer Fehler.

Ich zeige Ihnen, warum die „kostenlose“ Hilfe Ihrer Familie bares Geld wert ist und wie wir diese Leistungen nach dem Unternehmermodell korrekt abrechnen.

Der Irrtum: „Meine Frau macht das umsonst“

Rechtlich gesehen ist das falsch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) nicht davon profitieren, dass sich Ihre Angehörigen für Sie aufopfern.

Das bedeutet: Auch wenn Ihre Frau oder Ihr Mann kein Geld von Ihnen verlangt, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Kosten, die eine professionelle fremde Pflegekraft gekostet hätte. Dies nennt man „fiktive Abrechnung“.

Die Taktik der Versicherer

Versicherungen versuchen oft, die Sätze der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegeld) als Maßstab zu nehmen.

  • Beispiel der Versicherung: „Sie haben Pflegegrad 3, hier ist die Tabelle, das zahlen wir.“

Das ist in den meisten Fällen viel zu wenig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkaskoversicherung“ und deckt nicht den tatsächlichen Schaden ab. Im Haftpflichtrecht gilt aber der Grundsatz der Totalreparation: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen.

Mein Ansatz: Das Unternehmermodell

Ich akzeptiere keine Pauschalbeträge, die auf den Sätzen der Sozialversicherung basieren. Stattdessen berechnen wir den Schaden konkret:

  1. Ermittlung des Zeitbedarfs: Wir dokumentieren minutiös, wie viele Stunden am Tag für Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Betreuung anfallen.
  2. Ansetzung von Bruttolöhnen: Wir setzen für diese Stundenlöhne fiktive Sätze an, die man einer professionellen Hilfskraft zahlen müsste (Netto-Lohn plus Lohnnebenkosten).
  3. Zuschläge: Wir berücksichtigen Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Der Unterschied in Zahlen (Beispielrechnung):

  • Versicherer bietet: Pauschal 545 € im Monat (angelehnt an Pflegegeld).
  • Wir fordern: 3 Stunden tägl. Pflege à 25 € (fiktiver Stundenlohn) = ca. 2.250 € im Monat.

Das ist kein „Bonus“ – das ist Ihr Recht auf Schadensersatz für vermehrte Bedürfnisse (§ 843 BGB).

Warum spezialisierte Hilfe hier entscheidend ist

Die Durchsetzung dieser höheren Sätze erfordert Kampfgeist und präzise Dokumentation.

  1. Beweissicherung: Wir müssen dem Gericht oder der Versicherung beweisen, dass der Zeitaufwand tatsächlich so hoch ist. Dafür erstelle ich mit Ihnen wasserdichte Dokumentationen.
  2. Steueroptimierung: Werden diese hohen Summen an Angehörige weitergeleitet, kann das steuerliche Fragen aufwerfen. Ich begleite die Dokumentation so, dass sie steuerlich optimiert ist und Sie am Ende nicht Ärger mit dem Finanzamt bekommen, während die Versicherung lacht.

Fazit: Lassen Sie sich nicht abspeisen

Die Pflege durch Angehörige ist Schwerstarbeit – physisch und psychisch. Es ist zynisch, wenn Versicherer versuchen, diese Leistung mit einem Taschengeld abzugelten.

Mein Ziel ist es, dass die finanzielle Last von Ihren Schultern genommen wird. Wir berechnen Ihren Anspruch auf den Cent genau – nach Marktwerten, nicht nach Versicherungstabellen.

Haben Sie Fragen zur Abrechnung Ihrer Pflegeleistungen? Rufen Sie mich an für eine kostenlose Ersteinschätzung.