Die private Unfallversicherung (PUV) schützt Sie bei Unfällen mit bleibenden Schäden. Sie zahlt, wenn Sie körperlich beeinträchtigt werden – nicht nur für Kosten, sondern auch für Einkommensverluste.
Die Realität ist komplizierter: Fristen, Gutachter, Versicherer-Tricks, abgelehnte Claims. Bundesweit brauchen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite.
In der Praxis scheitert es oft: Lange Wartezeiten auf Gutachten, Versicherer lehnen ab, medizinische Fragen bleiben offen – und Ihre 15-Monats-Frist läuft.
Die kritischen Fristen – Das größte Risiko
Die gefährlichste Hürde ist die 15-Monats-Frist nach einem Unfall:
Die größte Falle: Sie haben nur 15 Monate, um den Unfallschaden ärztlich feststellen zu lassen – danach ist es zu spät.
Das Problem: Viele Ärzte schreiben nur Diagnosen auf (z.B. „Fraktur Schienbein“). Das reicht nicht!
Das Attest muss explizit enthalten: „Dauerschaden“, „Invalidität“ oder „Bleibende Beeinträchtigung“.
Ein Fachanwalt prüft das Attest VORHER und sagt dem Arzt, was geschrieben werden muss.
Medizinische Bewertung: Wie viel % Invalidität?
Nach einer Verletzung fragt der Versicherer: Wie stark sind Sie beeinträchtigt (in %)?
Hier nutzt die Versicherung die Gliedertaxe – eine Tabelle mit Prozentwerten:
- Arm: 70%
- – Bein: 70%
- – Fuß: 40%
- – Finger: unterschiedlich
Das Problem: Viele Versicherer nutzen veraltete Bewertungsmethoden.
Neue Standards seit 2022: Die Bewertung nach ärztlicher Beweglichkeit ist strenger geworden – Abschläge von 20-40% sind häufig.
Ein Spezialist überprüft das Gutachten und legt oft Widerspruch ein – Abschläge von 20-40% können reduziert werden.
Psychische Folgen eines Unfalls – Wann zahlt die Versicherung?
Viele Unfallpatienten leiden unter Angststörungen, Depressionen oder Schlafproblemen. Die Versicherer argumentieren: „Das ist nicht mitversichert.“ Das stimmt so nicht.
Die entscheidende Frage: Hat der Unfall auch einen körperlichen Schaden verursacht, der die Psyche beeinflusst?
Ein Fachanwalt untersucht: Gibt es medizinische Gründe (Hirnverletzung, Nervenschaden) für die psychische Störung?
Die 3-Jahres-Frist für Neubewertung
Manchmal wird ein Schaden erst später schlimmer. Sie haben 3 Jahre nach dem Unfall Zeit, die Versicherung zur Neubewertung aufzufordern.
Achtung: Die Versicherung kann auch HERABSTUFEN bei einer Neubewertung!
Praktische Handlung – Was Sie JETZT tun sollten
Sofort nach dem Unfall:
- Attest beim Arzt anfordern
- 2. Fristen notieren: 15 Monate zur ärztlichen Feststellung
- 3. Versicherer informieren per E-Mail
Danach:
4. Fachanwalt konsultieren
5. Gutachten prüfen lassen
6. 3-Jahre-Deadline merken
Warum ein Spezialist hilft
Die private Unfallversicherung ist kein Standard-Rechtsgebiet. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht muss wissen: BGH-Rechtsprechung zur Fristwahrung, aktuelle Bewertungsstandards (DGOU 2022), welche Institute versichererfreundlich arbeiten, Gerichtsstände mit erfahrenen Versicherungsrichtern.
Häufige Fehler – Die Sie vermeiden sollten
- Kein Attest innerhalb von 15 Monaten → 100% Verlust des Anspruchs. Rechtzeitig vom Arzt fordern!
- – Attest mit nur Diagnose, ohne „Invalidität“ → Versicherer lehnt ab. Fachanwalt prüft vorher.
- – Altes Gutachten akzeptieren → Zu niedriger Prozentsatz. DGOU 2022 Vergleich.
Fazit
Die private Unfallversicherung bietet echte Sicherheit – aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Eine 15-Monats-Frist, die richtige medizinische Dokumentation und ein Verständnis der aktuellen Bewertungsstandards (DGOU 2022) sind entscheidend.
Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite:
✓ Keine Fristen versäumt
✓ Richtige Gutachten erstellt
✓ Versicherer zahlt korrekt
✓ Im Zweifelsfall Klage mit Erfolgschancen
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Unfallversicherungsfall.