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[H1] Schwerbehinderung im Arbeitsrecht
Besonderer Schutz, den Arbeitgeber oft ignorieren.
Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist kein Makel, sondern ein Schutzschild. Viele Arbeitgeber versuchen, schwerbehinderte Mitarbeiter loszuwerden, weil sie den erhöhten Kündigungsschutz fürchten. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
[H2] Ihre Schutzrechte
- Sonderkündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Wir intervenieren dort im Anhörungsverfahren.
- Gleichstellung: Ich helfe Ihnen beim Antrag auf Gleichstellung (ab GdB 30), um den gleichen Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte zu erhalten.
- Zusatzurlaub & Nachteilsausgleich: Wir setzen Ihre Ansprüche auf Entlastung durch.
Mein Ansatz: Ich verbinde Arbeitsrecht mit Sozialrecht. Wir führen nicht nur den Kündigungsschutzprozess, sondern fechten parallel Kämpfe um den Grad der Behinderung (GdB) aus, um Ihren Status im Betrieb unantastbar zu machen.
[Button: Beratung für schwerbehinderte Arbeitnehmer]