Das FG Hannover hat die Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2012 aufgehoben.
Das FG Hannover hatte das Verfahren 7 K 143/08, in welchem um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 gestritten wird, mit Beschluss vom 21.08.2013 gemäß Art. 100 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsgemäß ist. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 6/14 geführt.
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