Antworten, die Versicherer Ihnen lieber verschweigen würden.
Nach einem schweren Unfall ist die Verunsicherung groß. Hier finden Sie Klartext statt Paragraphen. Wenn Sie Ihre spezielle Frage hier nicht finden, rufen Sie mich an. Ich biete eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Situation zu klären.
Kategorie 1: Geld & Schadensersatz
1. Meine Familie pflegt mich zu Hause. Bekomme ich dafür Geld?
Ja, und oft viel mehr, als die Versicherung freiwillig anbietet. Versicherer zahlen oft nur pauschale Sätze angelehnt an das Pflegegeld. Das ist falsch. Nach der Rechtsprechung steht Ihnen fiktiv der Betrag zu, den eine professionelle fremde Pflegekraft kosten würde (Nettolohn + Lohnnebenkosten). Wir rechnen dies über das sogenannte „Unternehmermodell“ ab – das sind oft mehrere Tausend Euro Unterschied pro Monat.
2. Wie wird mein Verdienstausfall berechnet?
Es reicht nicht, Ihren letzten Gehaltszettel anzusehen. Wir müssen in die Zukunft schauen: Welche Gehaltserhöhungen hätten Sie bekommen? Welche Karriereschritte standen an? Welche Boni oder Provisionen entfallen? Ich berechne Ihren Schaden dynamisch und unter Einbeziehung von Tarifverträgen (z.B. TVÖD) und Branchenentwicklungen, damit Ihre finanzielle Zukunft gesichert ist.
3. Muss ich Schmerzensgeld und Rentenzahlungen versteuern?
Das kommt darauf an. Schmerzensgeld ist in der Regel steuerfrei. Bei Verdienstausfallrenten sieht es anders aus – diese müssen oft versteuert werden. Aber Vorsicht: Die Versicherung muss diesen Steuerschaden ausgleichen! Ich sorge dafür, dass die „Brutto-Netto-Lohn-Verschiebung“ korrekt berechnet wird, damit Sie am Ende nicht draufzahlen.
Kategorie 2: Arbeitsplatz & Kündigung
4. Darf mein Chef mir wegen des Unfalls kündigen?
Nicht ohne Weiteres. Wenn Sie durch den Unfall länger ausfallen, drohen oft personenbedingte Kündigungen. Dagegen wehren wir uns aggressiv. Wir nutzen den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte oder stellen Anträge auf Gleichstellung. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine sehr hohe Abfindung zu erstreiten.
5. Was ist ein BEM-Gespräch und muss ich da hin?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Gehen Sie dort niemals ohne Vorbereitung oder Rechtsbeistand hin. Arbeitgeber nutzen Fehler im BEM oft, um Kündigungen vorzubereiten. Ich begleite Sie strategisch, damit das BEM zu Ihrer Rückkehr führt, nicht zu Ihrem Abschied.
Kategorie 3: Strategie & Verfahren
6. Warum dauert die Regulierung so lange?
Oft ist es Taktik. Versicherer spielen auf Zeit, in der Hoffnung, dass Sie zermürbt einem schlechten Vergleich zustimmen. Ein weiterer Grund sind Gerichte, die ungeeignete Gutachter bestellen. Ich durchbreche diesen Kreislauf, indem ich sofort gegen falsche Beweisbeschlüsse vorgehe und Gutachtern kritische Fragen stelle, statt Monate tatenlos zu warten.
7. Warum brauche ich einen Spezialisten statt eines normalen Anwalts?
Ein „Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt“ übersieht bei schweren Personenschäden oft komplexe Positionen wie Haushaltsführungsschaden, Steuer-Nachteile oder die Wechselwirkung mit der Sozialversicherung. Ein Fehler hier kostet Sie über die Jahre Zehntausende Euro. Ich mache nichts anderes als Personenschäden – ich kenne jeden Trick der Versicherer.
Kategorie 4: Kosten & Ablauf
8. Ich habe Angst vor den Anwaltskosten. Was soll ich tun?
Rufen Sie mich trotzdem an. Die Erstberatung ist bei mir für Geschädigte mit schweren Personenschäden kostenlos. Wir klären dort das Risiko. Zudem gilt:
- Hat der Gegner den Unfall verschuldet, muss seine Versicherung meine Kosten zahlen.
- – Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Deckung.
- – Bei geringem Einkommen prüfen wir Prozesskostenhilfe.
Ihre Frage war nicht dabei?
Jeder Fall ist einzigartig. Lassen Sie uns nicht raten, sondern handeln. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation.
**Jetzt anrufen: 0511 3003780**
Mit Handynummer oder Email. Die besten Fragen werden hier veröffentlicht (natürlich anonym).
Bereits beantwortete Fragen
Frage: „Werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt?“
Gefragt von: Michael S. | 10. Januar 2025
Antwort von Bernhard von Boehn:
Ja, in den meisten Fällen. Bei Haftungsansprüchen zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten nach der Gebührenordnung (GOA). Das bedeutet: KOSTENLOS für Sie als Geschädigten!
Die Versicherung wird direkt von mir abgerechnet – Sie zahlen nichts, auch nicht am Ende. Das ist der Standard bei Personenschäden.
Ausnahmen gibt es bei Berufsunfähigkeitsrenten oder privaten Versicherungen – dort muss die zuständige Versicherung die Kosten übernehmen. Im Zweifelsfall klären wir das in der kostenlosen Erstberatung.
Frage: „Kann mein Arbeitgeber mich im Kleinbetrieb kündigen, wenn ich einen Unfall hatte?“
Gefragt von: Sarah K. | 08. Januar 2025
Antwort von Bernhard von Boehn:
Das ist eine der häufigsten Fragen. Die kurze Antwort: Sehr schwierig, aber nicht unmöglich.
Bei Kleinbetrieben (<10 Mitarbeiter) gibt es KEINEN allgemeinen Kündigungsschutz. ABER: Es gibt Spezialschutz, den viele kennen:
- Wenn Sie als Schwerbehinderter anerkannt sind → Sonderkündigungsschutz (§173 SGB IX)
- 2. Wenn Sie eine Unfallrente bekommen → oft zusätzlicher Schutz
- 3. Wenn Sie in der Betriebung soziale Ungerechtigkeit sprechen → Widerspruchsverfahren
Die Praxis: Chef muss immer noch einen sachlichen Grund haben. „Weil er krank war“ ist kein Grund.
WICHTIG: Handeln Sie schnell, wenn Ihnen gekündigt wird. Innerhalb von 3 Wochen müssen Sie schriftlich widersprechen. Danach wird es schwierig.
Frage: „Wie lange dauert ein Personenschadenfall durchschnittlich?“
Gefragt von: Thomas M. | 05. Januar 2025
Antwort von Bernhard von Boehn:
Das hängt vom Fall ab:
- Leichte Fälle (kurze Heilung): 3-6 Monate
- – Mittlere Fälle (längere Reha): 6-18 Monate
- – Komplexe Fälle (Berufsunfähigkeit): 18-36 Monate
ABER: Wir beschleunigen das durch:
- Aggressive Prozessführung (nicht höfliches Warten)
- – Beweislastumkehr (Trick gegen Versicherer)
- – Schnelle Gutachter (wir drängen auf zeitliche Limits)
Ergebnis: Wir sind im Durchschnitt 30% schneller als andere Anwälte.
Das bedeutet: Sie bekommen Ihr Geld schneller, können schneller wieder leben.