Schadensersatz: Verkehrssicherungspflicht: Kontroll- und Reinigungspflichten eines Supermarktbetreibers
Das AG München hat entschieden, dass der Betreiber eines Supermarktes seiner Verkehrssicherungspflicht genügt, wenn er alle Vorkehrungen ergreift, die nach den konkreten Umständen erforderlich und zumutbar sind, um Gefahren von Kunden abzuwenden, die sich in dem öffentlichen Verkaufsraum bewegen. Eine Münchnerin wollte ihre Einkäufe am 31.05.2014 in einem Supermarkt in München erledigen. Im Bereich der…