„Ewiges Rücktrittsrecht“ und „Junge“ Rechtsschutzversicherung
Übrigens: Sie müssen nicht langjährig rechtsschutzversichert sein. Deckungsschutz besteht, wenn die Rechtsschutzversicherung nur 3 Monate vor Ablehnung der Ansprüche durch den Lebensversicherer oder Zurückweisung des Widerspruchs nach § 5 a… Weiterlesen »„Ewiges Rücktrittsrecht“ und „Junge“ Rechtsschutzversicherung