Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf: Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig
Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kassiererin für die telefonische Weitergabe von 124 Codes aus Prepaidkarten an Betrüger nicht haften muss. Die Beklagte ist seit dem 21.06.2015 in Teilzeit als Kassiererin in einer Tankstelle beschäftigt. Sie wurde an ein bis zwei Tagen eingearbeitet. Dabei ist ihr die Betriebsanweisung mitgeteilt worden, Telefonkarten nicht am Telefon…