Arbeitsrecht Versicherungsrecht: BAG: Ruhen eines Ruhegeldanspruchs bei betragsmäßig höherem Hinterbliebenenversorgungsanspruch
Das BAG hält es für möglich, dass § 20 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG), wonach der niedrigere Versorgungsanspruch ruht, wenn eine eigene Ruhegeldversorgung und eine Hinterbliebenenversorgung zusammentreffen, gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleicheit verstößt. Die 1949 geborene Klägerin bezieht seit dem Tod ihres Ehemanns eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG). Nach ihrem Eintritt in den…