Arbeitsrecht: ArbG Berlin: Taxifahrer muss Arbeitsbereitschaft nicht im Drei-Minuten-Takt dokumentieren
Das ArbG Berlin hat entschieden, dass ein Taxiunternehmen von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen kann, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Ein Taxifahrer hatte seinen Arbeitgeber auf Arbeitsvergütung in Höhe des Mindestlohnes für sog. Standzeiten verklagt. Das Taxameter des vom…