Arbeitsrecht: BAG: Mitarbeiterüberwachung mittels „Keylogger“ nur in Ausnahmefällen zulässig
Das BAG hat entschieden, dass sogenannte Keylogger, mit dem alle Tastatureingaben des Nutzers gespeichert werden, nicht auf Arbeitsplatz-PCs eingesetzt werden dürfen, wenn kein Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer besteht. Der Kläger war bei der Beklagten seit 2011 als „Web-Entwickler“ beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Freigabe eines Netzwerks teilte…