Arbeitsrecht: LAG Köln: Keine fristlose Kündigung bei Bezeichnung als Freiberufler bei XING
Das LArbG Köln hat entschieden, dass es noch keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit darstellt, wenn sich ein Arbeitnehmer in einem beruflichen Netzwerk bereits als „Freiberufler“ bezeichnet, obwohl er noch für seinen Arbeitgeber tätig ist. Der Mann arbeitete in einer Steuerberaterkanzlei. Nachdem er mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart hatte, gab er in seinem XING-Profil an, freiberuflich tätig…