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Entgelttransparenz

Arbeitsrecht: Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz ab 06.01.2018

Ab dem 06.01.2018 können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit dem 06.07.2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Konkret bedeutet das: Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht, um ihre Entlohnung mit der von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen… Weiterlesen »Arbeitsrecht: Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz ab 06.01.2018