Schadensersatzrecht: Der Haushaltsführungsschaden im Persoenschadensrecht
Die Einzelfallschätzung der Höhe des Haushaltsführungsschadens nach dem Hohenheimer Verfahren Wer – ob Mann oder Frau – infolge eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt seinen Haushalt führen kann hat ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Schaden kann sich durch Mehrarbeit, Ausfall bestimmter Tätigkeiten, notwendige Hilfe durch Dritte äußern. Der Schaden kann Erwerbsschaden sein, wenn der Geschädigte seine Haushaltstätigkeiten nicht mehr für unterhaltsberechtigte Angehörige erbringen kann. Es der Geschädigte in seiner eigenen Haushaltsführung beeinträchtigt, dann sind das zu ersetzen unfallbedingter Mehraufwendungen. Anfallende Mehrarbeit muss die Versicherung als Schaden ausgleichen. Wenn ein geschädigte und seiner Verletzungsfolgen im Haushalt nicht mehr in… Weiterlesen »Schadensersatzrecht: Der Haushaltsführungsschaden im Persoenschadensrecht