Verkehrsrecht: Verzicht auf die FE in der Probezeit – Keine MPU
Leitsatz: Wer in der Probezeit freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet, muss bei Neuerteilung keine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) nachweisen. § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG setzt einen behördlichen Entzug voraus – auf einen freiwilligen Verzicht ist die Vorschrift weder durch erweiternde Auslegung noch durch Analogie anwendbar. OVG Münster, Beschl. v. 31.8.2022 – 16 B 1583/21…