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MPU

Verkehrsrecht: VG Trier: Atemalkoholwert von 2,62 Promille verpflichtet zur MPU

Das VG Trier hat entschieden, dass bei einem Atemalkoholwert von 2,62 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden darf und dem Fahrerlaubnisinhaber – wenn er sich einer solchen Untersuchung verweigert – der Führerschein entzogen werden darf. Nachdem Passanten den Kläger am 01.05.2016 auf einem Parkplatz reglos in seinem Auto sitzend und auf Ansprache nicht reagierend aufgefunden hatten, wurde bei ihm im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle der oben genannte Atemalkoholwert festgestellt. Im Auto des Klägers befanden sich eine vollständig gelehrte sowie eine noch komplett gefüllte Flasche Schnaps von jeweils 0,2 l Fassungsvermögen. Als die Polizeibeamten Führerschein und Fahrzeugschlüssel sicherstellten, ließ der… Weiterlesen »Verkehrsrecht: VG Trier: Atemalkoholwert von 2,62 Promille verpflichtet zur MPU