Schadensersatzrecht: KG Berlin: Kein Schadensersatz für Hotelbesucher nach Glatteisunfall
Das KG hat entschieden, dass ein Geschäftsmann nach einem Sturz auf dem Gehweg vor einem Hotel bei Glatteis keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Hotelbetreiberin hat. Der Kläger stürzte am 20.01.2014 auf dem Gehweg vor einem 5-Sterne-Hotel bei Glatteis und forderte von der Hotelbetreiberin im Wege der Teilklage zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld, hielt aber ein…