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Straßenverkehrsrecht

Verkehrsrecht: Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen

Der ADAC hat darauf hingewiesen, dass die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen gilt, auf Radwegen existiert sie meistens nicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sollten Autofahrer besonders aufmerksam fahren. Denn die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt laut ADAC nur bei besonders gefährlichen Fahrbahnstellen, auf Radwegen existiert sie meistens nicht. Ist ein Radweg nicht befahrbar, darf der Fahrradfahrer trotz einer Radwegbenutzungspflicht auf der Straße fahren. Da sich bei schwankenden Temperaturen rund um den Gefrierpunkt ständig die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche ändern kann, lautet die Devise für Autofahrer: größeren Abstand halten, sanft bremsen, gefühlvoll lenken.… Weiterlesen »Verkehrsrecht: Kein Rechtsanspruch auf geräumte Straßen