Versicherungsrecht Verkehrsrecht: OLG Hamm: Keine Rückzahlung an Versicherer bei voreiliger Regulierung des Unfallschadens
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Versicherung, die einen Unfallschaden trotz besseren Wissens bezahlt, ihr Geld vom Empfänger nicht zurückfordern kann, da der Empfänger dann darauf vertrauen darf, dass er das Geld behalten kann. Bei einem Parkplatzunfall entstand ein Schaden von rund 20.000 Euro am Fahrzeug des Beklagten. Dessen Versicherung regulierte auf Basis der…