Die rechtliche Aufarbeitung illegaler Autorennen mit Todesfolge beschäftigt die deutsche Justiz grundlegend. In drei wegweisenden Beschlüssen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Grenzen zwischen Mordvorsatz und fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr präzisiert. Insbesondere das aufgehobene Mordurteil im „Berliner Fall“ sorgt für weitreichende Konsequenzen in der Rechtspraxis.

Der Berliner Fall: Warum das Mordurteil keinen Bestand hatte Das Landgericht Berlin hatte zwei Raser wegen mittäterschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hob dieses Urteil nun auf (Az. 4 StR 399/17).

Die Kernbegründung des BGH: Fehlender Vorsatz zum Tatzeitpunkt: Ein Tötungsvorsatz muss zu dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Täter noch handlungsfähig ist. Im Berliner Fall erkannten die Raser die tödliche Gefahr erst beim Einfahren in die Kreuzung. Zu diesem Zeitpunkt waren sie jedoch bereits „absolut unfähig zu reagieren“. Die Tat war unumkehrbar eingeleitet, bevor der Vorsatz entstand.

Widersprüchliche Beweiswürdigung: Das Landgericht argumentierte, die Täter hätten sich in ihren schweren Autos „sicher wie in einer Burg“ gefühlt. Gleichzeitig unterstellte das Gericht, sie hätten den Tod der eigenen Beifahrerin billigend in Kauf genommen. Diesen Widerspruch zur Eigengefährdung konnte die Vorinstanz nicht auflösen.

Keine Mittäterschaft beim Mord: Die bloße Verabredung zu einem Rennen ist kein gemeinsamer Plan zur Tötung eines Menschen.

Vergleich: Bremen und Frankfurt Neben dem Berliner Fall entschied der BGH über zwei weitere Raser-Ereignisse:

Der Bremer Fall (Az. 4 StR 311/17): Hier blieb es bei der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der Motorradfahrer leitete sofort eine Vollbremsung ein, was gegen einen Tötungsvorsatz sprach. Er vertraute darauf, dass „alles gut gehen werde“.

Der Frankfurter Fall (Az. 4 StR 158/17): Hier hob der BGH das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf. Das Landgericht hatte nicht ausreichend belegt, warum der nicht angeschnallte Fahrer seinen eigenen Tod billigend in Kauf genommen haben sollte.

Fazit für die Praxis


Diese Urteile zeigen: Die Hürden für eine Mordverurteilung bei Verkehrsunfällen sind extrem hoch. Das Gericht muss lückenlos nachweisen, dass der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat, ohne sich dabei auf pauschale Erfahrungssätze (wie das „Sicherfühlen im Panzer“) zu verlassen.

Direkt-Kontakt via WhatsApp

Verkehrsrecht: OLG Hamm: Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen: Keine Bewährung für nicht vorbestraften Unfallverursacher!

Haben Sie einen Personenschaden erlitten?

Seit über 40 Jahren vertreten wir Mandanten bei Personenschäden – kompetent, engagiert und mit höchster Durchsetzungskraft. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenfrei und unverbindlich von unseren Spezialisten prüfen.

Oder schreiben Sie uns direkt: info@von-boehn.de

Ähnliche Beiträge