Reparaturwerkstätten berechnen gelegentlich Kosten für angebliche Covid-19-Maßnahmen. Die Erstattung der COVID-Schutzmaßnahmen ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten. Eine Entscheidung des BGH zu der Streitfrage steht immer noch aus.
Viele Gerichte lehnen die Erstattung ab. Unsere Freunde ist. Das Landgericht Hannover sieht das anders. Das LG Hannover hat in seinem Urteil vom 05.10.2022 – 7 S 14/22 – den Ersatz der Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 43,44 € als eine im Sinne von § 249 Abs. 1 BGB erforderliche Maßnahme zugesprochen.
Nachzulesen auf der Seite www.verkehrsanwaelte.de unter dem Link LG_Hannover-7-S-14-22-Okt-2022.pdf