Verkehrsrecht: Covid-19-Maßnahmen erstattet ja oder nein?
Reparaturwerkstätten berechnen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gelegentlich Kosten für sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen – zum Beispiel für Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung des Personals oder erhöhten Reinigungsaufwand. Ob ein Unfallgeschädigter diese Kosten vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet verlangen kann, ist in der Rechtsprechung umstritten. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht weiterhin aus.
Streitpunkt: Sind Covid-19-Kosten erstattungsfähig?
Nach § 249 Abs. 1 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dazu gehören grundsätzlich alle für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Aufwendungen. Streitig ist, ob die Kosten für pandemiebedingten Mehraufwand der Werkstätten dazu gehören.
Viele Gerichte lehnen die Erstattung ab und sehen die Covid-19-Schutzmaßnahmen als allgemeines Betriebsrisiko der Werkstatt, das nicht dem Unfallverursacher angelastet werden kann. Die Kosten seien unabhängig vom konkreten Reparaturauftrag entstanden und daher nicht als unfallbedingt anzuerkennen.
Gegenposition: LG Hannover bejaht Erstattungsfähigkeit
Das Landgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 05.10.2022 – 7 S 14/22 – die Erstattungsfähigkeit von Covid-19-Schutzmaßnahmen in Höhe von 43,44 € ausdrücklich bejaht. Das Gericht bewertete diese Kosten als im Sinne von § 249 Abs. 1 BGB erforderliche Maßnahme zur Durchführung der Reparatur. Sie seien nicht als allgemeines Betriebsrisiko einzustufen, sondern als direkte, auftragsbedingte Zusatzkosten.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu zahlreichen anderen Urteilen aus anderen Landgerichtsbezirken. Eine einheitliche Linie der Rechtsprechung existiert bislang nicht.
Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?
Wer als Unfallgeschädigter eine Rechnung mit Corona-Zusatzkosten erhalten hat und diese von der gegnerischen Versicherung nicht ersetzt bekommt, sollte die Rechtslage anwaltlich prüfen lassen. Je nach Gerichtsstandort und Einzelfall bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Geltendmachung dieser Kosten.
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