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Verkehrsrecht: Gesetzesentwurf zur „Effektivierung des Bußgeldverfahrens“

Im Jahr 2020 ist der damals vom Bundesland Hessen vorgelegte Gesetzesentwurf zur
„Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (BR-Drucks 107/20), der allgemein abgelehnt
worden ist, nicht weiter verfolgt worden. Nun hat aber der Bundesrat erneut einen
Gesetzesentwurf zur „Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ eingebracht (BT-Drucks
20/1545), der im Wesentlichen der früheren Gesetzesinitiative entspricht. Der Entwurf
propagiert eine grundlegende Änderung des Bußgeldverfahrens. Man will weg von
der Hauptverhandlung und will mehr Beschlussverfahren. Zudem sollen auch nicht
die Anforderungen an die Beschlussbegründung reduziert und die Rechtsmittelmög-
lichkeiten eingeschränkt werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden,
einen Teilerlass der Geldbuße bei einem Rechtsmittelverzicht und sofortiger Zahlung
zu erreichen.
Diese beiden Beispiele zeigen: Die „Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ soll mal
wieder auf dem Rücken der Betroffenen durch eine Reduzierung ihrer Rechte erreicht
werden. Man kann nur hoffen, dass die Bundesregierung bei ihrer auch diesen
Entwurf ablehnenden Haltung bleibt (vgl. BT-Drucks 20/1545, S. 32).

Quelle: VRR 08/22