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Verkehrsrecht: Kraftfahrzeugverkehr: Umfang der Haftung

§ 7 Abs. 1 StVG umfasst alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Scha-
densabläufe. Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr
ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug
mitgeprägt worden ist. Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der
Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden. Erforderlich ist
ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als einer der Fortbewe-
gung und dem Transport dienenden Arbeitsmaschine.
OLG Koblenz, Urt. v. 16.5.2022 – 12 U 532/21

Quelle: VRR 08/22